Projekt GFA Modell

Das GFA Modell

Kernelemente1

Das Globale Formel-Aufteilungs-Modell (GFA-Modell) betrifft die steuerliche Gewinnermittlung und -aufteilung eines multinationalen Unternehmens. Es besteht im Wesentlichen aus vier Elementen

  1. Es gelten weltweit einheitliche Gewinnermittlungsvorschriften (siehe EU-Entwurf CCCTB 2011).
  1. Die nach diesen Regeln erstellten Steuerbilanzen werden für alle Gruppenmitglieder konsolidiert in einer Steuerbilanz der Unternehmensgruppe
  1. Der so ermittelte steuerliche Konzerngewinn wird auf die Mitgliedsstaaten des GFA-Modells nach einem festen Schlüssel aufgeteilt, der sich an den ertragswirksamen ökonomischen Aktivitäten der Unternehmensgruppe ausrichtet und wie folgt zusammensetzt:
  • 1/3 des steuerlichen Gewinns erhalten die Staaten, in denen die Gruppe materielle Wirtschaftsgüter (Betriebe etc.) unterhält (Property Faktor),
  • 1/3 richtet sich nach der Lohnsumme in den einzelnen Mitgliedsstaaten (Payroll Faktor) und
  • 1/3 erhalten die Staaten, in denen die Verkaufsleistungen erbracht werden (Sales Faktor).
  1. Die Mitgliedsstaaten wenden auf ihren steuerlichen Gewinnanteil der Unternehmensgruppe ihren inländischen Körperschaftsteuersatz an. Der Mindeststeuersatz beträgt 19%.

Dieses System ist verbindlich für alle Mitgliedsländer und geht nationalen Steuerbilanzregeln vor.

Weltweit gibt es nur eine Steuerbehörde, die für die Realisation des GFA-Modells zuständig und verantwortlich ist.

Das Modell kommt zustande durch einen völkerrechtlichen Vertrag, also eine multilaterale Vereinbarung beitrittswilliger Staaten, die der Ratifizierung durch die Länderparlamente bedarf und die den Doppelbesteuerungsabkommen vorgeht.

Der ratifizierte Vertrag erhält internationale Bindungswirkung, sobald Staaten mit insgesamt mehr als 50% der globalen Wirtschaftsleistung zugestimmt haben.

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